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Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel in Sachsen

20.04.2020
Lesedauer 1 Minuten
Seit heute gilt eine neue Schutz-Verordnung. ✅

Nun ist es Pflicht beim Einkaufen und der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Unser Stadt - und Kreisrat Alexander Frenzel - Freie Wähler zeigt in der folgenden Grafik, was erlaubt ist und was nicht.

Nach der Benutzung sollten die Masken vorsichtig abgenommen werden, die Hände desinfiziert und die Masken sicher bis zur Reinigung verschlossen werden. Durch das Tragen der Masken kann insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen für sich und andere das Risiko von Infektionen reduziert werden. Kinder müssen nur dann eine Mund-Naseabdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Wann ein Kind dazu in der Lage ist, entscheiden die Eltern. Eine Altersgrenze wird nicht vorgegeben. Besonders bei Babys und Kleinkindern ist mit besonderer Sorgfalt zu entscheiden, da u.a. akute Erstickungsgefahr droht. Generell sollten Kinder mit Atemwegserkrankungen oder Atembeschwerden keine Maske tragen.🤱

👉 die gesamte Verordnung des Freistaates:     ➩ externer Link

Maskenpflicht für  Nahverkehr und Einzelhandel in Sachsen