Seit dem 2.März 2020 veröffentlicht das Landratsamt Sächsische Schweiz Osterzgebirge die aktuellen datumn zur Coronavirus-Infektion. Anhand dieser veröffentlichten Werte ergibt sich folgendes Diagramm für unseren Landkreis. 👇
Ab 18.März traten Allgemeinverfügungen in Kraft, welche Veranstaltungen, Gastronomie, Ladenöffnungen, Schulbesuch und Kindergartenstätten stark reglementierte.
Ausgehend von diesem Stichtag zeigte sich nach ca. 20 Tagen das Abflachen der Kurve für die aktuell Erkrankten. Was in etwa der angenommenen Inkubationszeit von 2-3 Wochen entspricht. Seitdem flacht die Kurve stetig ab, die Zahl für die Gesamtinfizierten stagniert nahezu seit 24.April. Zum 15.April wurden erste Lockerungen im gesellschaftlichen Leben verkündet, es folgten weitere Lockerungen zum 6.Mai. Neben Wahrung des Mindestabstands von 1,50m ist der Alltag seitdem vom Tragen der Behelfsmasken gekennzeichnet. Die Kurve der aktuell Infizierten bleibt niedrig und die Kurve der gesamt Geheilten nähert sich der gesamt Infizierten. (am 25.April informierte Herr Fröse, BM von Bannewitz, dass der 1. Todesfall nicht auf eine CoviD-19 Infektion zurückzuführen ist. Damit sind im Landkreis 3 Todesfälle bekannt, das LRA SOE verzeichnet aber noch diesen Fall).
Das ist lediglich eine Übersicht der vorliegenden datumn, keine tiefgreifende Analyse.
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❗15.Mai
Eine neue Corona Verordnung tritt in Kraft.
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✅ u.a. sind Bürgermeisterwahlen wieder möglich
✅ 2 Haushalte dürfen sich treffen, für alle anderen gilt 1,5m Mindestabstand im öffentlichen Raum
✅ Freibäder
❌ Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder
❌ Volksfeste
❌ Reisebusreisen
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❗08.Mai
Ab dem 18.Mai gibt es weitere Lockerungen:
✅ Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschule; die restlichen verbliebenen Schüler zeitweise
Ab dem 15. Mai dürfen:
✅ Gaststätten und Restaurants wieder eröffnen
❌ Kontaktbeschränkungen gelten noch bis zum 5. Juni
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❗01.Mai
Ab 4.Mai dürfen mit Einhaltung von 🚶♀️🔛🚶♂️ Abstandsregeln und 💦 Hygienevorschriften wieder:
✅ Spielplätze und Außensportanlagen, Baden im Außengelände
✅ Zoos, Tierparks, Botanische Gärten
✅ Museen und Bibliotheken
✅ Möbelhäuser, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800qm
✅ ortsgebundene Versammlungen unter freiem Himmel mit max. 50 Teilnehmern und max. 60 Minuten lang
✅ Fahrschulen (aber ohne Fahrstunden)
✅ offene Kinder- und Jugendarbeit
✅ Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen
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❗28.April
✅ Schülerinnen und Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen sollen ab dem 6. Mai wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden sollen zu diesem Termin die vierten Klassen an Grund- und Förderschulen.
✅ Betreuungsangebote in der Kindertagespflege sind ab dem 4. Mai wieder möglich
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❗25.April
✅ Ab 4.Mai dürfen Friseursalons öffnen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege berät Friseure zu den verbindlichen Regeln und kontrolliert auch deren Einhaltung vor Ort.
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❗21.April
✅ Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für Ausbildungsbetriebe, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen
✅ Vereine können ab sofort Zuschüsse bis zu 10.000 Euro beziehungsweise Darlehen zur Liquiditätssicherung in Höhe von bis zu 500.000 Euro beantragen
✅ Programm "Denkzeit" unterstützt sächsische Künstlerinnen und Künstler, über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen können Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro beantragt werden
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❗15.April
✅ Die Ausgangsbeschränkung vom 20.März wurde gelockert; Kontaktverbot auf den 3.Mai verlängert.
✅ Schulen werden ab 20.April für die Abschlussklassen öffnen
✅ Geschäfte bis 800qm sowie Baumärkte dürfen wieder öffnen, keine Einkaufzentren
✅ Großveranstaltungen bis 31.August untersagt
✅ ab 20.April ist eine Nasen/Mundbedeckung
#facie2020 im ÖPVN und in Geschäften zu tragen
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❗22.März
Weitere Ausgangsbeschränkungen treten in Kraft:
❌ Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt
✅ Im Übrigen is tjeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich,ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten
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❗21.März
Abweichend von der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es in dem Bereich der Gesundheitsversorgung, Pflege und Öffentliche Sicherheit nun ausreichend, wenn ein Personensorgeberechtigter in diesem Teil der kritischen Infrastruktur tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist.
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❗20.März
✅ Aussetzung des monatlichen Eigenanteiles zur Schülerbeförderung
✅ keine Elternbeiträge von Kindertageseinrichtungen und Horten in öffentlicher Hand
❌ betriebsinterne Kinderbetreuung verboten
❌ Menschenansammlungen werden mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet
✅ "Sachsen hilft sofort" - Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler ab Montag über SAB ->
➩ externer Link
❌ geschlossen werden ergänzend zur Allgemeinverfügung des 18.März zum 21.März Gaststätten, Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte
❌ Besuchsverbot für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen
✅ Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet ->
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❗19.März
Helferinitiative
➩ externer Link ist online
Schulplattform
➩ externer Link für SchülerInnen und Schüler
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❗18.März
Auf dem Platz des Friedens hat ein Container als Probeentnahmestelle die Arbeit aufgenommen. Es ist der 4. im Landkreis.
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❗17.März
Der Landkreis hat seine Allgemeinverfügung zurück gezogen und verweist auf die Reglungen des Freistaats. Öffentliche Gaststätten können nun in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf geöffnet bleiben. ->
➩ externer Link
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❗16.März
Ab Mittwoch, den 18. März werden alle Schulen und Kitas sowie die Kindertagespflege in Sachsen bis einschließlich der Osterferien, 17. April geschlossen. In diesem Zeitraum geplante Aktivitäten entfallen.
Eltern bestimmter Berufsgruppen (med., Grundversorgung, ...) können sich für die Notbetreuung von ihrem Arbeitsgeber Bescheinigungen ausstellen lassen.
Eine Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung und das dazu auszufüllende Formblatt sind abrufbar unter:
www.bildung.sachsen.de
In Vorbereitung ist eine weitere Verschärfung der Veranstaltungsregeln. Bis auf unaufschiebbare private Veranstaltungen werden alle Veranstaltungen ab 18.03.2020 untersagt.
Des Weiteren werden alle nicht für die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung benötigten Einrichtungen geschlossen. Das betrifft alle Formen von Freizeiteinrichtungen.
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❗13.März
Um die Ausbreitung des Virus auszubremsen, wurden weitreichende Veränderungen im sächsischen Schulbetrieb angekündigt.
"Der Plan sieht vor, dass ab Montag alle Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder anderweitig eine Betreuung absichern können, ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken. Damit sollen die Übertragungsmöglichkeiten des Coronavirus deutlich eingedämmt werden." Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU)
Ab kommendem Montag können Kita- und Schulkinder zu Hause bleiben. Das sächsische Kultusministerium hat am Freitagnachmittag unterrichtsfreie Zeit für öffentliche Schulen angeordnet und darauf hingewiesen, dass keine Schulpflicht besteht. Kindergärten, Schulhorte in öffentlicher Hand bleiben vorerst geöffnet. Private Träger sind anzufragen. Das gilt auch für Berufsschulen. Wie es weiter geht entscheidet sich in der kommenden Woche.
Es gibt vom Landkreis eine Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Regelung des Betretungsverbots von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen, die dem Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz unterfallen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Alten- und Pflegeheimen sowie in stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe dürfen nicht von Besuchern betreten werden. Ausnahmen bilden therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche. Auch Handwerker dürfen nicht aufschiebbare Reparaturen durchführen. Gestattet sind auch Besuche von Angehörigen, wenn ein dringender Notfall vorliegt.
Der Krisenstab hat den Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verbot von nicht unter freiem Himmel stattfindenden öffentlichen Veranstaltungen erlassen.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, erfolgt der Einstieg in den Bussen der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH sowie der Müller Busreisen GmbH nur noch über die hinteren Türen des Fahrzeugs.
Von den Busfahrern werden bis auf Weiteres keine Tickets mehr verkauft. Die Tickets sind über den Vorverkauf zu erwerben, beispielsweise über die Apps VVO mobil, DVB mobil oder den DB Navigator, an Ticketautomaten und Verkaufsstellen.
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❗11.März
Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen wurde erlassen. Öffentliche und private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen sind lediglich anzuzeigen. Freiluftveranstaltungen sind vom Verbot ebenfalls nicht betroffen. Dazu zählen zum Beispiel Fußballspiele, Konzerte im Freien oder Märkte.
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Als besonders gefährdete Personen gelten lt. Robert-Koch-Institut:
👉 Personen ab 50 bis 60 Jahre. Da unspezifische Krankheitssymptome, wie Fieber, die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese Symptome im Alter schwächer ausfallen oder fehlen.
👉 Menschen mit Grunderkrankungen wie z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen.
👉 Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher, als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt.
👉 Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem besteht ebenfalls ein erhöhtes Risiko.
Bürgerhotline 03501 515-1166, -1177 und -1188